Dienstleistungen Apotheke Siegburg, Joachim Pigulla, Rats Apotheke Pigulla
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RATS-APOTHEKE SIEGBURG Inh.: Dr. Joachim Pigulla e.K.
RATS-APOTHEKE SIEGBURG      Inh.: Dr. Joachim Pigulla e.K.

Rezeptzuzahlung - Befreiung

 

Wann wird man von der Zuzahlung befreit? 

 

Um Sie vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, sind Zuzahlungen nicht unbegrenzt zu leisten. Die maximale Belastungsgrenze, bis zu der Zuzahlungen zu leisten sind, beträgt

2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen. Dabei können Freibeträge geltend gemacht werden, diese werden jährlich angepasst. Sie müssen also grundsätzlich nie mehr als 2 % Ihrer Einnahmen an Zuzahlungen leisten.

Bei chronisch kranken Versicherten, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Familienbruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Definition einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung ist in Richtlinien des Bundesausschusses, einem paritätisch aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzten Gremium, festgelegt. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, prüft Ihre Krankenkasse. Der Fortbestand der Dauerbehandlung muss jährlich nachgewiesen werden.liegt die Grenze bei einem Prozent.

 

Zur maximalen Eigenbeteiligung beim Zahnersatz gibt es besondere Härtefallregelungen.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Betreuungsgeschäftsstelle.

 

Eine Besonderheit gilt für die Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge,für Leistungsempfänger nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimuntergebrachte, bei denen die Kosten der Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge getragen werden, Bei diesem Personenkreis sind als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem Bundessozialhilfegesetz (Regelsatzverordnung) maßgeblich.

 

Unser Tipp für Sie... 

 

Fallen regelmäßig hohe Zuzahlungen an und wird dadurch die Belastungsgrenze schon nach kurzer Zeit überschritten, ist eine frühzeitige Befreiung durch Ihre Krankenkasse möglich. Wenden Sie sich dazu an Ihre Geschäftsstelle.

 

Die Höhe der Zuzahlungen muss nachgewiesen werden. Sammeln Sie deshalb alle Belege.

 

Hier finden Sie uns:

Rats-Apotheke

Inh.: Dr. Joachim Pigulla e.K.

Nogenter Platz 3

53721 Siegburg

 

Telefon:  02241 / 51132
Telefax:  02241 / 51213

 

E- Mail:

 

rats-apotheke-siegburg@t-online.de

 

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